Ausbildungsgehalt

No-Go-Fragen im Vorstellungsgespräch

Fragen im Vorstellungsgespräch können echt tricky sein – besonders, wenn sie plötzlich ziemlich persönlich werden. Hier erfährst du, welche Fragen im Bewerbungsgespräch tabu sind, was du darauf antworten kannst und welche Rechte du als Bewerber:in hast!

Du hast dich gut vorbereitet, dein Outfit sitzt und die ersten Fragen im Vorstellungsgespräch laufen richtig gut. Doch dann kommt plötzlich: „Haben Sie eigentlich einen Freund?“ oder „Wollen Sie später mal Kinder haben?“ Sorry, aber geht das den Ausbildungsbetrieb überhaupt etwas an?

Tatsächlich dürfen Personaler:innen nicht alles fragen, was sie interessiert. Es gibt klare Grenzen, die dich vor Diskriminierung schützen sollen. Wir zeigen dir, welche Fragen im Vorstellungsgespräch nicht erlaubt sind und wie du reagieren kannst, wenn es doch einmal unangenehm wird.

Welche Fragen sind im Vorstellungsgespräch verboten?

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt dich davor, bei der Bewerbung unfair behandelt zu werden. Niemand soll wegen persönlicher Merkmale wie der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt werden. Deshalb sind Fragen zu solchen Themen grundsätzlich tabu, wenn sie für die Ausbildungsstelle nicht relevant und rechtlich nicht zulässig sind. Kurz gesagt: Dein zukünftiger Ausbildungsbetrieb darf wissen wollen, ob du die nötigen Skills für den Job mitbringst. Deine privaten Lebensumstände gehen ihn normalerweise nichts an.

Ob eine Frage tatsächlich unzulässig ist, hängt vom Einzelfall ab. Für bestimmte Tätigkeiten kann es Ausnahmen geben. Fragen nach deinen Fähigkeiten, deinen Sprachkenntnissen oder deiner Motivation für die Ausbildung sind dagegen völlig okay.

Entgelt… was?

Ein Thema, das für angehende Azubis wichtig ist: Geld! Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll dafür sorgen, dass Gehälter transparenter und fairer werden. Die Umsetzungsfrist für die Richtlinie endete am 7. Juni 2026. Die neuen Regeln sehen unter anderem vor, dass Arbeitgeber:innen müssen Bewerber:innen frühzeitig Infos zum Einstiegsgehalt oder zur Gehaltsspanne geben müssen. Außerdem sollen sie nicht mehr nach dem bisherigen oder aktuellen Gehalt fragen dürfen.

Warum ist die Frage nach dem bisherigen Gehalt problematisch?

Stell dir vor, jemand hat in seinem vorherigen Job zu wenig verdient. Beim nächsten Arbeitgebenden wird dann einfach dieses Gehalt als Maßstab genommen – obwohl die Person eigentlich mehr verdienen könnte. Doch wenn frühere Gehälter immer wieder als Grundlage für neue Gehaltsverhandlungen dienen, können sich bestehende Unterschiede langfristig fortsetzen, zum Beispiel zwischen Frauen und Männern. Mehr Transparenz soll helfen, solche Ungleichheiten abzubauen. Denn wie viel du verdienst, sollte vor allem von deiner Tätigkeit und den dafür geltenden Kriterien abhängen. Auch bei der Ausbildungsvergütung spielen verschiedene Faktoren eine Rolle: etwa dein Ausbildungsberuf, dein Ausbildungsjahr und mögliche tarifliche Regelungen.

Wie reagierst du auf unzulässige Fragen?

Erst einmal: Durchatmen! Wenn im Bewerbungsgespräch eine unangenehme Frage kommt, musst du nicht sofort eine perfekte Antwort parat haben. Du kannst ruhig bleiben und selbst entscheiden, wie du mit der Situation umgehen möchtest.

Diese Möglichkeiten hast du:

  • Freundlich nach dem Bezug zur Ausbildung fragen: Du kannst beispielsweise sagen: „Inwiefern ist diese Information für die Ausbildungsstelle relevant?“ So machst du deutlich, dass du die Frage hinterfragst, ohne direkt konfrontativ zu werden.
  • Die Frage höflich zurückweisen: Wenn dir die Frage zu privat ist, kannst du das freundlich ausdrücken: „Darüber möchte ich im Bewerbungsgespräch lieber nicht sprechen. Ich erzähle Ihnen aber gern mehr darüber, warum ich mich für diese Ausbildung interessiere.“
  • Das Gespräch wieder auf deine Qualifikationen lenken: Nutze die Gelegenheit, um deine Stärken und deine Motivation hervorzuheben. Zum Beispiel: „Was ich Ihnen gern zeigen möchte, ist, warum ich gut zu dieser Ausbildung passe.“

Bei rechtlich unzulässigen Fragen musst du grundsätzlich nicht wahrheitsgemäß antworten. Ob eine unwahre Antwort im konkreten Fall rechtlich geschützt ist, hängt allerdings von den Umständen ab. Wenn du dich diskriminiert fühlst, kannst du dich an eine Beratungsstelle wenden, etwa an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

Und noch etwas: Eine gute Vorbereitung hilft dir, ruhig zu bleiben und selbstbewusst aufzutreten. Lies dazu auch unsere Tipps zu guten Antworten im Bewerbungsgespräch und erfahre, welche Stärken im Vorstellungsgespräch gut ankommen!