Der Ausbildungsberuf Holzmechaniker/Holzmechanikerin wird staatlich anerkannt. Es kann zwischen zwei Fachrichtungen gewählt werden
Gegenstand der für alle Fachrichtungen gemeinsamen Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach der Branche des Ausbildungsbetriebes. Eine Gesamtübersicht der Vergütungen finden Sie
hier.