Kaufleute für Tourismus und Freizeit sind in Unternehmen der Tourismus und Freizeitbranche tätig. Sie erstellen und vermarkten vor Ort touristische und freizeitwirtschaftliche Produkte und erbringen Dienstleistungen. Damit tragen Sie zur Erhöhung des Bekanntheitsgrades, der Verbesserung des Images und der Steigerung des Besucheraufkommens eines Reiseziels oder Region bei.
Regionale und nationale Tourismusorganisationen, lokale und regionale Tourismusstellen unterschiedlicher Rechtsform, touristische Branchenverbände, Freizeitbäder, Freizeit- und Ferienparks, Campingplätze, Marinas, Incoming-Unternehmen, touristisch orientierte Verkehrsunternehmen sowie weitere Einrichtungen und Unternehmen zur Vermarktung touristischer Attraktionen, Unternehmen und Organisationen des Gesundheits- und Wellnesstourismus.
Kaufleute für Tourismus und Freizeit
Eine von zwei folgenden Wahlqualifikationseinheiten
1. Gewährleistung der Funktionsfähigkeit von Tourismus- und Freizeiteinrichtungen
2. Gestaltung der Destination
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach der Branche des Ausbildungsbetriebes. Eine Gesamtübersicht der Vergütungen finden Sie hier.
3 Jahre