Ab wann können Kaufleute im E-Commerce ausgebildet werden?
Die Ausbildungsverordnung ist im Dezember 2017 von den zuständigen Ministerien erlassen worden und wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Der neue Beruf wird zum 1. August 2018 in Kraft treten und kann ab diesem Datum ausgebildet werden.
Welche Voraussetzungen sollten mitgebracht werden?
Wer kann ausbilden?
Der neue Beruf wird im Handel, in touristischen Unternehmen, bei Dienstleistungsanbietern und bei Herstellern ausgebildet, die ihre Angebote online vertreiben.
Wo findet der Unterricht statt?
Die Beschulung findet in 13 Unterrichtswochen im Rahmen einer Blockbeschulungder Berufsschule Lauingen, Friedrich-Ebert-Straße in 89415 Lauingen, statt. Eine Unterbringung der Auszubildenden ist im modernen, benachbarten Schülerheimder Berufsschule Lauingen bei Bedarf möglich.
Wie sieht die Abschlussprüfung aus?
Die IHK-Prüfung besteht aus zwei Teilen.
Der „Teil 1“ findet bereits zur Mitte der Ausbildung statt.
Der Prüfungsbereich wird “Sortimentsbewirtschaftung und Vertragsanbahnung” heißen.
Der „Teil 2“ wird zum Ende der Ausbildung geprüft. Er wird die folgenden Themen umfassen: