Die geänderte Verordnung mit den an die Metall- und Elektroberufe angelehnten Prüfungsanforderungen, ist am 29. Juli 2011 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Damit erhält der Mechatroniker die von den Betrieben gewünschte Prüfungsstruktur mit gestreckter Prüfung und Variantenmodell.
Der Einsatz von Mechatronikern/-innen ist relativ breit und branchenübergreifend möglich. Sie arbeiten in der Montage und Instandhaltung von komplexen Maschinen, Anlagen und Systemen zum Beispiel im Anlagen- und Maschinenbau beziehungsweise bei den Abnehmern und Betreibern mechatronischer Systeme.
Sie arbeiten häufig im Team und stimmen ihre Arbeit mit vor- und nachgelagerten Bereichen ab. An unterschiedlichen Einsatzorten, vornehmlich auf Montagebaustellen, in Werkstätten oder im Servicebereich, üben sie ihre Tätigkeiten unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen aus. Mechatroniker/-innen sind im Sinne der Unfallverhütungsvorschriften Elektrofachkräfte.
Der Einsatz kann branchenübergreifend in Montage- und Fertigungsbereichen erfolgen, die Aufbau, Montage und Wartung von mechanischen und elektrischen/elektronischen Systemen in funktioneller Kombination miteinander realisieren. Der Beruf ist beispielsweise für Unternehmen im Maschinen- und Anlagenbau, der Chemieindustrie, im Elektroanlagenbau, für Fahrzeughersteller und andere geeignet.
Mechatroniker/-innen
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach der Branche des Ausbildungsbetriebes. Eine Gesamtübersicht der Vergütungen finden Sie hier.
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