Ausbildung als Verwaltungswirt:in (2. QE) (m/w/d): Aufgaben, Gehalt und Karriere

Die Ausbildung als Verwaltungswirt:in (2. QE) ist ein praxisnaher Einstieg in den öffentlichen Dienst in Bayern. Verwaltungswirt:innen arbeiten in Behörden von Gemeinden, Landkreisen oder dem Freistaat und übernehmen verantwortungsvolle Aufgaben in der Verwaltung und im Bereich Finanzen. Die Ausbildung verbindet fachtheoretischen Unterricht mit praktischen Ausbildungsabschnitten in Behörden.

Die Ausbildung führt in Bayern in die zweite Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst. Anders als eine klassische duale Berufsausbildung oder ein duales Studium handelt es sich um einen beamtenrechtlichen Vorbereitungsdienst. Die Ausbildung dauert zwei Jahre und endet mit einer Qualifikationsprüfung.

Wer sich für die Voraussetzungen, Aufgaben, das Gehalt und die Karriere als Verwaltungswirt:in (2. QE) interessiert, sollte insbesondere Interesse an Recht, Verwaltung, Wirtschaft und gesellschaftlichen Zusammenhängen mitbringen. Ebenso wichtig sind sorgfältiges Arbeiten, Verantwortungsbewusstsein und Kommunikationsfähigkeit.

Berufsbild: Was macht man als Verwaltungswirt:in (2. QE) (m/w/d)?

Verwaltungswirt:innen übernehmen Sachbearbeitungsaufgaben in staatlichen und kommunalen Behörden. Sie bearbeiten Anträge, prüfen Sachverhalte, wenden Gesetze und Verwaltungsvorschriften an und bereiten Verwaltungsentscheidungen vor. Je nach Einsatzstelle können die Aufgaben beispielsweise das Bauwesen, die öffentliche Sicherheit und Ordnung, Personal, Jugend, Soziales oder Finanzen betreffen.

Ein wichtiger Bestandteil des Berufs ist die Anwendung von Rechtsvorschriften. Verwaltungswirt:innen müssen gesetzliche Regelungen verstehen und auf konkrete Fälle übertragen können. Dabei prüfen sie Unterlagen, ermitteln relevante Informationen und bearbeiten Verwaltungsvorgänge nach den geltenden rechtlichen Vorgaben.

Auch der Kontakt mit Bürger:innen kann zum Arbeitsalltag gehören. Verwaltungswirt:innen beantworten Fragen, geben Auskünfte und erklären Verwaltungsverfahren. Gleichzeitig arbeiten sie mit Kolleg:innen, anderen Behörden, Kommunen und weiteren Institutionen zusammen.

Die Ausbildung eröffnet verschiedene Einsatzmöglichkeiten. In Bayern werden Verwaltungswirt:innen beispielsweise bei Regierungen, Landratsämtern, staatlichen Bauämtern, Hochschulen oder in der Polizeiverwaltung eingesetzt. Welche Aufgaben konkret übernommen werden, hängt vom Dienstherrn und vom späteren Einsatzbereich ab.

Typische Aufgaben

  • Anträge und Verwaltungsvorgänge bearbeiten
  • Sachverhalte ermitteln und prüfen
  • Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften anwenden
  • Verwaltungsentscheidungen vorbereiten
  • Bescheide erstellen oder an deren Erstellung mitwirken
  • Bürger:innen zu Verwaltungsfragen informieren
  • Schriftliche und telefonische Anfragen bearbeiten
  • Akten und digitale Vorgänge führen
  • Fristen und rechtliche Vorgaben überwachen
  • Personalangelegenheiten bearbeiten
  • Haushalts- und Finanzvorgänge bearbeiten
  • Zahlungsvorgänge und Rechnungen prüfen
  • Bei der Organisation von Verwaltungsabläufen mitwirken
  • Statistische Daten erfassen und auswerten
  • Mit anderen Behörden und öffentlichen Einrichtungen zusammenarbeiten
  • Digitale Verwaltungsverfahren nutzen
  • Entscheidungsvorlagen und Verwaltungsunterlagen vorbereiten

Arbeitsorte und Branchen

  • Gemeindeverwaltungen
  • Stadtverwaltungen
  • Landratsämter
  • Regierungen
  • Staatliche Bauämter
  • Polizeiverwaltungen
  • Hochschulverwaltungen
  • Weitere staatliche Behörden
  • Kommunale Behörden und Einrichtungen
  • Verwaltungen im Bereich Jugend und Soziales
  • Personal- und Finanzverwaltungen
  • Behörden im Bereich öffentliche Sicherheit und Ordnung

Der überwiegende Teil der Arbeit findet in Büros statt. Moderne Verwaltungsarbeit erfolgt zunehmend digital. Dokumentenmanagementsysteme, elektronische Akten, digitale Antragsverfahren und andere Fachverfahren gehören deshalb immer häufiger zum Arbeitsalltag.

Voraussetzungen für die Ausbildung

Die Voraussetzungen für die Ausbildung als Verwaltungswirt:in (2. QE) sind in Bayern klar geregelt. Für die Ausbildung werden grundsätzlich ein mittlerer Schulabschluss oder ein qualifizierender Haupt- beziehungsweise Mittelschulabschluss akzeptiert. Zusätzlich ist die erfolgreiche Teilnahme am Auswahlverfahren beziehungsweise an der Einstellungsprüfung des Bayerischen Landespersonalausschusses erforderlich.

Für bestimmte staatliche Einsatzbereiche können zusätzliche beamtenrechtliche Voraussetzungen gelten. Dazu gehören insbesondere Anforderungen an die persönliche und gesundheitliche Eignung. Bei staatlichen Verwaltungen können außerdem besondere Voraussetzungen hinsichtlich der Staatsangehörigkeit gelten.

Die Auswahl erfolgt nicht allein nach Schulnoten. Wichtig sind auch persönliche Fähigkeiten, Motivation, Verantwortungsbewusstsein und die Fähigkeit, sich in rechtliche und organisatorische Zusammenhänge einzuarbeiten.

Wichtige Fähigkeiten und Interessen

  • Interesse an Recht und Verwaltung
  • Interesse an politischen und gesellschaftlichen Themen
  • Freude an strukturiertem Arbeiten
  • Sorgfalt und Genauigkeit
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Gute Kommunikationsfähigkeit
  • Freundliches und professionelles Auftreten
  • Teamfähigkeit
  • Selbstständigkeit
  • Flexibilität
  • Analytisches Denkvermögen
  • Interesse an wirtschaftlichen Zusammenhängen
  • Bereitschaft, sich regelmäßig in neue Rechtsvorschriften einzuarbeiten
  • Verschwiegenheit im Umgang mit personenbezogenen Daten
  • Interesse an digitalen Verwaltungsverfahren

Hilfreiche Schulfächer

  • Deutsch: Gute Sprachkenntnisse helfen beim Verfassen von Schreiben, Bescheiden und anderen Verwaltungstexten.
  • Politik und Sozialkunde: Das Fach vermittelt Grundlagen über Staat, Gesellschaft und politische Entscheidungsprozesse.
  • Wirtschaft: Wirtschaftliche Grundlagen sind für Haushalts-, Finanz- und Verwaltungsthemen hilfreich.
  • Mathematik: Ein sicherer Umgang mit Zahlen unterstützt bei Berechnungen und finanziellen Verwaltungsvorgängen.
  • Informatik: Digitale Kompetenzen werden für moderne Verwaltungsverfahren zunehmend wichtiger.
  • Geschichte: Historische Kenntnisse können helfen, staatliche und gesellschaftliche Entwicklungen einzuordnen.

Ausbildungsinfos

Die Ausbildung zur beziehungsweise zum Verwaltungswirt:in (2. QE) dauert in Bayern zwei Jahre. Sie beginnt in der Regel im September und besteht aus fachtheoretischen sowie berufspraktischen Ausbildungsabschnitten.

Während der theoretischen Phasen werden die rechtlichen, wirtschaftlichen und verwaltungswissenschaftlichen Grundlagen vermittelt. Die praktischen Ausbildungsabschnitte finden bei der jeweiligen staatlichen oder kommunalen Behörde statt. Dadurch lernen die Anwärter:innen frühzeitig die tatsächlichen Arbeitsabläufe einer Verwaltung kennen.

Die Ausbildung ist als Vorbereitungsdienst organisiert. Während dieser Zeit befinden sich die Anwärter:innen im Beamtenverhältnis auf Widerruf. Nach erfolgreichem Abschluss der Qualifikationsprüfung bestehen je nach Dienstherr und Voraussetzungen Möglichkeiten für die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe.

Dauer und Ablauf der Ausbildung

Die Ausbildungsdauer beträgt zwei Jahre. Die fachtheoretische Ausbildung erfolgt an der Bayerischen Verwaltungsschule. Die praktischen Ausbildungsabschnitte werden bei staatlichen oder kommunalen Behörden durchgeführt.

Die Bayerische Verwaltungsschule bietet die Ausbildung für den Einstieg in die zweite Qualifikationsebene des nichttechnischen Verwaltungsdienstes an. Der Unterricht umfasst unter anderem Rechtsfächer sowie Inhalte aus Wirtschafts-, Finanz- und Verwaltungslehre. Die Ausbildung besteht aus mehreren Fachlehrgängen und praktischen Phasen.

Die praktischen Ausbildungsabschnitte ermöglichen den Anwärter:innen, das theoretische Wissen auf konkrete Verwaltungsvorgänge anzuwenden. Dabei können unterschiedliche Aufgabenbereiche kennengelernt werden. Je nach Dienstherr und Einsatzbereich können beispielsweise Personal, Finanzen, Bauwesen, Soziales oder öffentliche Sicherheit und Ordnung dazugehören.

Am Ende steht die Qualifikationsprüfung. Mit erfolgreichem Bestehen wird die Ausbildung zur beziehungsweise zum Verwaltungswirt:in abgeschlossen.

Was lernt man in der Ausbildung?

  • Grundlagen des Verwaltungsrechts
  • Staatsrecht
  • Kommunalrecht
  • Allgemeines Verwaltungsrecht
  • Beamtenrecht
  • Privatrechtliche Grundlagen
  • Haushaltsrecht
  • Finanzwirtschaft
  • Wirtschaftslehre
  • Verwaltungslehre
  • Organisation der öffentlichen Verwaltung
  • Personalwesen
  • Rechtsanwendung in der Sachbearbeitung
  • Bearbeitung von Verwaltungsvorgängen
  • Grundlagen der Verwaltungsentscheidung
  • Schriftliche und mündliche Kommunikation
  • Digitale Verwaltungsarbeit
  • Praktische Anwendung von Gesetzen und Vorschriften

Theorie und Praxis im Wechsel

Ein wesentliches Merkmal der Ausbildung ist die enge Verbindung von Theorie und Praxis. In der Bayerischen Verwaltungsschule werden die rechtlichen und fachlichen Grundlagen vermittelt. In den Behörden wenden die Anwärter:innen dieses Wissen auf konkrete Aufgaben an.

So kann beispielsweise ein rechtliches Thema aus dem Unterricht später bei der Bearbeitung eines Antrags eine praktische Rolle spielen. Die Auszubildenden lernen dadurch, wie Sachverhalte geprüft, Rechtsvorschriften angewendet und Verwaltungsentscheidungen vorbereitet werden.

Prüfung und Abschluss

Die Ausbildung endet mit einer Qualifikationsprüfung. Die Prüfung umfasst schriftliche und mündliche Bestandteile. Nach erfolgreichem Abschluss wird die Qualifikation für den Einstieg in die zweite Qualifikationsebene erworben.

Die Berufsbezeichnung Verwaltungswirt:in steht damit für eine beamtenrechtliche Qualifikation und nicht für einen klassischen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz. Das ist ein wichtiger Unterschied zur Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte:r.

Gehalt in der Ausbildung und danach

Das Gehalt als Verwaltungswirt:in (2. QE) unterscheidet sich von einer klassischen Ausbildungsvergütung. Während des Vorbereitungsdienstes erhalten die Anwärter:innen Anwärterbezüge nach den geltenden beamtenrechtlichen Besoldungsregelungen.

Die konkrete Höhe kann sich durch Änderungen der Besoldung verändern und hängt außerdem von persönlichen Voraussetzungen und möglichen Zuschlägen ab. Deshalb sollten Bewerber:innen für die jeweils aktuelle Ausschreibung die Angaben des zuständigen Dienstherrn beachten.

Ausbildungsvergütung

Ausbildungsjahr Vergütung
1. Jahr Anwärterbezüge nach der jeweils geltenden Bayerischen Besoldungsordnung
2. Jahr Anwärterbezüge nach der jeweils geltenden Bayerischen Besoldungsordnung
3. Jahr Entfällt, da die Ausbildung zwei Jahre dauert

Das Bayerische Staatsministerium des Innern weist für die Ausbildung zur beziehungsweise zum Verwaltungswirt:in auf Anwärterbezüge während des Vorbereitungsdienstes hin. Die genaue Höhe richtet sich nach dem aktuellen Besoldungsrecht. Zusätzlich können unter bestimmten Voraussetzungen Orts- und Familienzuschläge hinzukommen.

Gehalt nach der Ausbildung

Nach erfolgreichem Abschluss und entsprechender Übernahme können Verwaltungswirt:innen als Regierungssekretär:in beziehungsweise in einer vergleichbaren Funktion tätig werden. Die Besoldung richtet sich anschließend nach der jeweiligen Besoldungsgruppe und den geltenden Besoldungstabellen.

Das Einkommen kann im weiteren Berufsleben durch Erfahrungsstufen und Beförderungen steigen. Die tatsächlichen Entwicklungsmöglichkeiten hängen vom Dienstherrn, der ausgeübten Funktion, der Leistung und den verfügbaren Stellen ab.

Karriere und Zukunft

Die Karriere als Verwaltungswirt:in (2. QE) bietet verschiedene Einsatzmöglichkeiten im öffentlichen Dienst. Nach der Ausbildung können Verwaltungswirt:innen beispielsweise in der allgemeinen Verwaltung, im Personalwesen, im Finanzbereich, im Bauwesen oder in sozialen und ordnungsrechtlichen Aufgabenfeldern eingesetzt werden.

Auch die Digitalisierung verändert die Verwaltungsarbeit. Elektronische Akten, Online-Anträge, digitale Kommunikation und automatisierte Verwaltungsprozesse werden wichtiger. Deshalb gehören digitale Kompetenzen zunehmend zum Berufsalltag.

Mit Berufserfahrung können Verwaltungswirt:innen anspruchsvollere Sachbearbeitungsaufgaben übernehmen. Je nach Behörde sind außerdem Beförderungen und weitere Qualifizierungen möglich.

Weiterbildungsmöglichkeiten

  • Fachbezogene Fortbildungen im Verwaltungsrecht
  • Weiterbildungen im Kommunalrecht
  • Fortbildungen im Haushalts- und Finanzwesen
  • Weiterbildungen im Personalwesen
  • Fortbildungen im Datenschutz
  • Weiterbildungen zur Digitalisierung der Verwaltung
  • Seminare zu Organisation und Verwaltungsmanagement
  • Fortbildungen im Projektmanagement
  • Führungskräftefortbildungen
  • Weitere fachbezogene Qualifizierungen innerhalb des öffentlichen Dienstes
  • Modulare Qualifizierung für einen möglichen Aufstieg in die dritte Qualifikationsebene

Aufstieg in die dritte Qualifikationsebene

Bei entsprechender Leistung kann langfristig eine Qualifizierung für die dritte Qualifikationsebene möglich sein. In Bayern bestehen hierfür Wege über eine modulare Qualifizierung beziehungsweise entsprechende beamtenrechtliche Verfahren.

Damit kann sich das Aufgabenspektrum erweitern. Je nach Laufbahn und Dienstherr können später beispielsweise anspruchsvollere Sachbearbeitungs-, Koordinations- oder Führungsaufgaben übernommen werden.

Passt der Beruf zu dir?

Die Ausbildung als Verwaltungswirt:in (2. QE) (m/w/d) passt zu Schüler:innen, die sich für Recht, Verwaltung, Politik und gesellschaftliche Themen interessieren und eine praxisnahe Ausbildung im öffentlichen Dienst suchen.

Du solltest sorgfältig arbeiten, Verantwortung übernehmen und dich gerne mit Regeln und Gesetzestexten beschäftigen. Gleichzeitig sind Kommunikationsfähigkeit und ein freundliches Auftreten wichtig, weil je nach Einsatzbereich regelmäßiger Kontakt mit Bürger:innen und anderen Institutionen dazugehört.

Die Ausbildung bietet einen klar strukturierten Einstieg in den öffentlichen Dienst und verbindet Theorie mit praktischer Arbeit. Besonders interessant ist sie für Bewerber:innen, die früh Verantwortung übernehmen und langfristig im Bereich der öffentlichen Verwaltung arbeiten möchten.

Wer sich für die Ausbildung Verwaltungswirt:in (2. QE) interessiert, sollte außerdem beachten, dass es sich in Bayern um einen zweijährigen beamtenrechtlichen Vorbereitungsdienst und nicht um ein duales Studium handelt. Der Einstieg erfolgt über das vorgeschriebene Auswahlverfahren; die Ausbildung führt in die zweite Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen.

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