Werkstudent:innen und Ferienjobber:innen (m/w/d) arbeiten neben dem Studium oder während der Schul- beziehungsweise Semesterferien in Unternehmen und Einrichtungen. Beide Beschäftigungsformen ermöglichen es, praktische Berufserfahrung zu sammeln und gleichzeitig Geld zu verdienen. Die konkreten Aufgaben hängen stark vom Unternehmen, der Branche und der jeweiligen Stelle ab.
Wichtig ist die Unterscheidung: Werkstudent:in und Ferienjobber:in sind keine anerkannten Ausbildungsberufe. Es handelt sich um Beschäftigungsformen für Studierende beziehungsweise Schüler:innen und andere Personen, die zeitlich befristet oder neben Ausbildung und Studium arbeiten. Deshalb gibt es auch keine klassische duale Ausbildung mit Ausbildungsordnung, Berufsschule und Abschlussprüfung.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen unterscheiden sich je nach Beschäftigungsart. Bei Werkstudent:innen steht das Studium grundsätzlich im Mittelpunkt. Während der Vorlesungszeit gilt in der Regel die Grenze von 20 Arbeitsstunden pro Woche, damit das sogenannte Werkstudentenprivileg erhalten bleiben kann. In der vorlesungsfreien Zeit sind unter bestimmten Voraussetzungen auch umfangreichere Arbeitszeiten möglich.
Die Aufgaben von Werkstudent:innen orientieren sich häufig am jeweiligen Studienfach oder an einem bestimmten Unternehmensbereich. Sie können beispielsweise in der IT, im Marketing, im Controlling, in der Verwaltung, im Personalwesen, im Vertrieb oder in der Forschung eingesetzt werden. Dabei übernehmen sie meist klar abgegrenzte Aufgaben und unterstützen festangestellte Mitarbeiter:innen.
Ferienjobber:innen arbeiten dagegen meist für einen begrenzten Zeitraum in den Schul- oder Semesterferien. Die Tätigkeiten sind häufig praktisch und werden nach kurzer Einarbeitung selbstständig oder im Team erledigt. Typische Einsatzbereiche sind beispielsweise Produktion, Lager, Logistik, Verkauf, Gastronomie, Büro oder Veranstaltungsorganisation.
Die Tätigkeit kann eine gute Möglichkeit sein, erste Einblicke in die Arbeitswelt zu gewinnen. Für Schüler:innen kann ein Ferienjob außerdem dabei helfen, verschiedene Berufsfelder kennenzulernen. Studierende können durch eine Werkstudententätigkeit praktische Erfahrungen sammeln und berufliche Kontakte aufbauen.
Die Voraussetzungen für Werkstudent:innen und Ferienjobber:innen (m/w/d) unterscheiden sich deutlich. Für eine Werkstudententätigkeit muss grundsätzlich ein ordentliches Studium vorliegen. Entscheidend ist außerdem, dass das Studium weiterhin im Vordergrund steht. Für Ferienjobs gibt es dagegen keine vergleichbare Voraussetzung. Schüler:innen können beispielsweise während der Schulferien arbeiten, sofern die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendarbeitsschutz eingehalten werden.
Bei Werkstudent:innen achten Arbeitgeber häufig darauf, dass die Tätigkeit zum Studienfach oder zu den gewünschten beruflichen Zielen passt. Das ist jedoch keine zwingende Voraussetzung. Viele Unternehmen beschäftigen Studierende auch in fachfremden Bereichen, wenn die erforderlichen Kenntnisse vorhanden sind.
Bei Ferienjobs stehen dagegen häufig Zuverlässigkeit, Belastbarkeit und die Bereitschaft zu bestimmten Arbeitszeiten im Vordergrund. Bei Minderjährigen gelten besondere Schutzvorschriften hinsichtlich Arbeitszeit, Tätigkeiten und Pausen.
Werkstudententätigkeiten und Ferienjobs unterscheiden sich von einer klassischen Ausbildung. Es gibt keinen einheitlichen Ausbildungsplan und keine vorgeschriebene Ausbildungsdauer. Die Beschäftigung wird über einen Arbeitsvertrag geregelt. Darin werden unter anderem Tätigkeit, Arbeitszeit, Vergütung und Dauer des Arbeitsverhältnisses festgelegt.
Bei Werkstudent:innen wird die Arbeitszeit häufig so vereinbart, dass das Studium weiterhin im Mittelpunkt steht. Während der Vorlesungszeit gilt grundsätzlich eine Arbeitszeit von höchstens 20 Stunden pro Woche als wichtige Orientierung für das Werkstudentenprivileg. In der vorlesungsfreien Zeit kann eine höhere Arbeitszeit möglich sein.
Ferienjobs sind häufig von Anfang an zeitlich begrenzt. Viele klassische Ferienjobs werden als kurzfristige Beschäftigungen vereinbart. Für diese gelten besondere sozialversicherungsrechtliche Regeln.
Eine Werkstudententätigkeit kann nur für wenige Monate oder über einen längeren Zeitraum bestehen. Entscheidend ist, dass die Voraussetzungen für den Status als Werkstudent:in weiterhin erfüllt werden. Während des Semesters arbeiten Studierende häufig in Teilzeit und stimmen ihre Arbeitszeiten mit dem Stundenplan oder Vorlesungsplan ab.
Die konkrete Arbeitsorganisation hängt vom Arbeitgeber ab. Manche Werkstudent:innen arbeiten an festen Wochentagen im Unternehmen, andere kombinieren Präsenzarbeit mit mobilem Arbeiten. Die zulässige Arbeitszeit und die organisatorischen Bedingungen sollten vor Beginn der Tätigkeit eindeutig im Arbeitsvertrag geregelt werden.
Ein Ferienjob wird normalerweise für einen vorher festgelegten Zeitraum vereinbart. Besonders verbreitet sind Beschäftigungen während der Sommerferien oder Semesterferien. Eine kurzfristige Beschäftigung kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auf höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt sein.
Für Schüler:innen gelten zusätzlich die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzes. Minderjährige dürfen nicht wie erwachsene Beschäftigte eingesetzt werden. Arbeitszeiten, Pausen, Nachtarbeit und die Art der Tätigkeit unterliegen besonderen gesetzlichen Vorgaben.
Das Gehalt für Werkstudent:innen und Ferienjobber:innen (m/w/d) ist nicht bundesweit einheitlich festgelegt. Die Höhe hängt von der Tätigkeit, der Branche, dem Arbeitgeber, der Qualifikation und der Region ab. Bei vielen Tätigkeiten wird ein Stundenlohn vereinbart.
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 13,90 Euro brutto pro Stunde. Ab dem 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 Euro. Ob der gesetzliche Mindestlohn im konkreten Fall anzuwenden ist, hängt unter anderem vom Alter und der Beschäftigungsform ab.
| Beschäftigungsform | Vergütung |
|---|---|
| Werkstudent:in | Kein einheitlicher gesetzlicher Stundenlohn; Vergütung abhängig von Tätigkeit, Branche und Arbeitgeber |
| Ferienjob ab 18 Jahren | Grundsätzlich mindestens gesetzlicher Mindestlohn, sofern keine Ausnahme greift |
| Ferienjob unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung | Der gesetzliche Mindestlohn gilt grundsätzlich nicht; konkrete Vergütung wird im Arbeitsvertrag vereinbart |
Bei Werkstudent:innen können die Stundenlöhne je nach Fachrichtung und Tätigkeit deutlich voneinander abweichen. Fachbezogene Tätigkeiten in IT, Ingenieurwesen, Wirtschaft oder Forschung können beispielsweise andere Vergütungsniveaus haben als einfache unterstützende Tätigkeiten.
Auch bei Ferienjobs gibt es große Unterschiede. Tätigkeiten in Produktion, Logistik, Verkauf, Gastronomie oder Büro können unterschiedlich vergütet werden. Deshalb sollten Bewerber:innen vor Vertragsabschluss insbesondere auf Stundenlohn, Arbeitszeit, Befristung und mögliche Zuschläge achten.
Bei Werkstudent:innen gilt unter bestimmten Voraussetzungen das sogenannte Werkstudentenprivileg. Studierende sind dann in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung grundsätzlich versicherungsfrei aus der Beschäftigung. In der Rentenversicherung besteht dagegen grundsätzlich Versicherungspflicht. Die konkrete sozialversicherungsrechtliche Behandlung hängt vom Einzelfall ab.
Bei Ferienjobs kann eine kurzfristige Beschäftigung sozialversicherungsfrei sein, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Für kurzfristige Beschäftigungen gelten unter anderem zeitliche Grenzen von höchstens drei Monaten oder 70 Arbeitstagen im Kalenderjahr. Mehrere entsprechende Beschäftigungen werden zusammengerechnet.
Die steuerliche Behandlung ist davon getrennt zu betrachten. Auch wenn eine Beschäftigung sozialversicherungsfrei ist, kann sie steuerpflichtig sein. Ob tatsächlich Lohnsteuer einbehalten wird und ob eine Steuererstattung möglich ist, hängt unter anderem von der Höhe des Einkommens und den persönlichen steuerlichen Verhältnissen ab.
Eine Werkstudententätigkeit kann ein wichtiger Baustein für den späteren Berufseinstieg sein. Studierende sammeln praktische Erfahrungen und können theoretische Kenntnisse aus dem Studium auf konkrete Aufgaben übertragen. Gleichzeitig erhalten sie einen realistischen Einblick in Arbeitsabläufe, Unternehmenskultur und mögliche Berufsfelder.
Für Arbeitgeber kann eine Werkstudententätigkeit ebenfalls eine Möglichkeit sein, Studierende frühzeitig kennenzulernen. Nach dem Studium kann daraus beispielsweise eine Übernahme in eine reguläre Beschäftigung entstehen. Eine Garantie dafür gibt es jedoch nicht.
Ein Ferienjob verfolgt meist ein anderes Ziel. Er dient häufig dazu, kurzfristig Geld zu verdienen und erste Erfahrungen mit der Arbeitswelt zu sammeln. Für Schüler:innen kann ein Ferienjob trotzdem bei der späteren Berufswahl helfen, weil unterschiedliche Branchen und Tätigkeiten kennengelernt werden können.
Ein Werkstudentenjob passt besonders zu Studierenden, die neben dem Studium praktische Erfahrungen sammeln und gleichzeitig ihr Studium finanzieren möchten. Besonders sinnvoll kann eine fachbezogene Tätigkeit sein, wenn sie zu den eigenen Studieninhalten und beruflichen Zielen passt.
Ein Ferienjob eignet sich dagegen für Schüler:innen und Studierende, die während der Ferien zeitlich begrenzt arbeiten möchten. Er bietet die Möglichkeit, eigenes Geld zu verdienen und gleichzeitig erste Einblicke in die Arbeitswelt zu erhalten.
Beide Beschäftigungsformen erfordern Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein und die Bereitschaft, sich in neue Aufgaben einzuarbeiten. Wer zusätzlich eigene berufliche Interessen kennenlernen möchte, kann einen Ferienjob gezielt nutzen, um verschiedene Branchen auszuprobieren. Studierende können mit einer Werkstudententätigkeit dagegen bereits während des Studiums relevante Praxiserfahrung für den späteren Berufseinstieg sammeln.
Werkstudent:innen und Ferienjobber:innen (m/w/d) übernehmen damit zwar keinen klassischen Ausbildungsberuf, können aber wichtige Erfahrungen für Schule, Studium und Berufsleben sammeln. Während bei Werkstudent:innen das Studium im Mittelpunkt steht, ist ein Ferienjob typischerweise zeitlich begrenzt. Welche Regelungen gelten, hängt unter anderem von Alter, Status, Arbeitszeit, Dauer und konkreter Vertragsgestaltung ab.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Vimeo. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Mapbox. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von OpenStreetMap. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen